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   BGH, 04.03.1971 - X ZR 6/68   

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https://dejure.org/1971,3514
BGH, 04.03.1971 - X ZR 6/68 (https://dejure.org/1971,3514)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1971 - X ZR 6/68 (https://dejure.org/1971,3514)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1971 - X ZR 6/68 (https://dejure.org/1971,3514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herbeiführen der Beschränkung des Patents in einem anhängigen Nichtigkeitsverfahren - Patentfähigkeit einer Tragplatte mit zellenartigem Aufbau zum Verpacken und Transportieren von tropfenartig geformten Früchten oder Gegenständen - Fehlende Angaben über den Stand der ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.05.1956 - I ZR 43/55

    Selbstbeschränkung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 04.03.1971 - X ZR 6/68
    Dem Patentinhaber steht es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 21, 8, 10 ff [BGH 30.05.1956 - I ZR 43/55] - Spritzgußmaschine I - BGH GRUR 1960, 542, 543 - Flugzeugbetankung I - 1962, 294, 296 - Hafendrehkran -) frei, statt zuvor ein Beschränkungsverfahren nach § 36 a PatG durchzuführen, eine Beschränkung des Patents auch in einem anhängigen Nichtigkeitsverfahren durch die Erklärung herbeizuführen, das Patent nur noch in einem eingeschränkten umfange verteidigen zu wollen.
  • BGH, 04.03.1971 - X ZR 7/68

    Aufnahme eines weiteren Merkmals in das Streitpatent - Patentfähigkeit einer

    Auszug aus BGH, 04.03.1971 - X ZR 6/68
    Denn auch in diesem Falle hatte der Senat nach § 42 g Abs. 2 PatG die Möglichkeit, diese Unterlagen, die nach den Ausführungen des Senats in dem zwischen den gleichen Parteien ergangenen Urteil vom 4. März 1971 - X ZR 7/68 - als vor dem Prioritätstag des Streitpatents veröffentlichte Druckschrift zu behandeln sind, zu berücksichtigen.
  • BGH, 09.12.1971 - X ZR 67/67

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Geltendmachung der

    Das weitere deutsche Patent der Klägerin Nr. ..., das eine Tragplatte mit zellenartigem Aufbau zum Verpacken und Transportieren von tropfenartig geformten Früchten betraf, wie z.B. Birnen, ist durch Urteil des Senats vom 4. März 1971 - X ZR 6/68 - rechtskräftig für nichtig erklärt.

    In der Revisionsinstanz ist die durch die nach Erlaß des angefochtenen Berufungsurteils abgeschlossenen Nichtigkeitsverfahren (vgl. die Urteile des Senats vom 4. März 1971 - X ZR 6/68 - und - X ZR 7/68 -) eingetretene Veränderung der Patentlage zu beachten (vgl. Benkard, PatG, 5. Aufl., § 47 Rdn. 89 m.w.Nachw.).

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